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Was die GPSR für Eigenmarken im Heimtierbedarf bedeutet

Stand: August 2026

Worum es bei der GPSR im Kern geht

Die General Product Safety Regulation ist der europäische Rahmen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten, die nicht bereits durch speziellere Regeln abgedeckt sind. Ihr Grundgedanke ist einfach: Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU kaufen können, sollen bei bestimmungsgemäßer und vernünftigerweise vorhersehbarer Nutzung sicher sein.

Für Heimtierbedarf ist das relevant, weil viele Artikel im Haushalt landen und dort auch mit Menschen in Kontakt kommen. Neben dem Produkt selbst betrifft die Verordnung Themen wie Kennzeichnung, Informationen für Verbraucher, Rückverfolgbarkeit und den Umgang mit Vorfällen.

Warum die eigene Marke die Rolle verändert

Der entscheidende Punkt für Eigenmarken lautet: Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet oder es so verändert, dass die Sicherheit betroffen sein kann, wird regelmäßig wie der Hersteller behandelt. Die Fertigung im Partnerwerk ändert daran nichts.

Das ist kein Grund, auf eine Eigenmarke zu verzichten — es bedeutet nur, dass Verantwortung und Unterlagen von Beginn an mitgeplant werden müssen. Wer Handelsware einkauft, verlässt sich auf die Marke des Lieferanten; wer eine eigene Marke aufbaut, übernimmt diesen Teil selbst.

Welche Rollen es in der Lieferkette gibt

Die Verordnung unterscheidet mehrere Rollen mit unterschiedlichen Pflichten. In einem Eigenmarkenprojekt sollte früh festgelegt und schriftlich fixiert werden, wer welche Rolle einnimmt.

Rollen in der Lieferkette
RolleTypische Verantwortung
HerstellerVerantwortet Sicherheit und Konformität des Produkts sowie die zugehörige Dokumentation.
Marke / EigenmarkeninhaberRückt durch das Anbringen der eigenen Marke regelmäßig in die Herstellerrolle.
ImporteurBringt Ware aus einem Drittland in die EU und prüft, ob die Pflichten erfüllt sind.
Verantwortliche Person in der EUAnsprechpartner für Behörden mit Sitz in der Union.
HändlerAchtet darauf, keine Produkte anzubieten, bei denen erkennbar etwas fehlt.
Online-MarktplatzHat eigene Pflichten im Umgang mit Angeboten und Meldungen.

Unterlagen, die im Projekt entstehen sollten

Unabhängig vom konkreten Rechtsrahmen ist es gute Praxis, ein Produktdossier aufzubauen und über die Laufzeit zu pflegen. Dazu gehören typischerweise die technische Beschreibung mit Maßen und Materialien, Angaben zum Werk, Prüf- und Musterberichte, Fotos der Freigabemuster, Druckdaten für Etikett und Verpackung sowie die Kennzeichnung der Chargen.

Solche Unterlagen helfen zweifach: Sie sind die Grundlage für Auskünfte gegenüber Handelspartnern und Behörden, und sie machen Nachbestellungen reproduzierbar, weil jede Serie gegen dieselbe Spezifikation gefertigt wird.

  • Produktspezifikation mit Material, Maßen, Gewicht und Verarbeitung
  • Angaben zum Fertigungswerk und zur Fertigungsstätte
  • Freigegebene Muster mit Datum und Fotodokumentation
  • Berichte aus der Warenprüfung und Chargenkennzeichnung
  • Druckdaten für Etikett, Hangtag und Verpackung
  • Gebrauchs-, Pflege- und Sicherheitshinweise in den Sprachen der Zielmärkte

Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung

Rückverfolgbarkeit heißt, dass sich ein einzelnes Produkt einer Serie zuordnen lässt und dass erkennbar ist, wer dahintersteht. Praktisch geschieht das über eine Chargen- oder Modellkennung am Produkt oder an der Verpackung sowie über die Angabe eines Kontakts, unter dem der Markeninhaber erreichbar ist.

Für den Handel ist das nicht nur eine formale Anforderung, sondern ein Qualitätsmerkmal: Wenn eine Reklamation auftritt, lässt sich eingrenzen, welche Produktion betroffen ist, statt das gesamte Sortiment infrage zu stellen. Kennzeichnung und Verpackungsdesign sollten deshalb früh gemeinsam geplant werden.

Wie wir im Projekt unterstützen

Wir bringen die Punkte, die die Dokumentation betreffen, in den normalen Projektablauf ein: Spezifikation und Freigabemuster werden festgehalten, die Warenprüfung im Werk wird protokolliert, und Etikett, Hangtag und Verpackung werden so aufgebaut, dass Marke, Kontakt und Chargenkennung Platz haben.

Die Bewertung, welche Pflichten dich in deiner konkreten Konstellation treffen, gehört in fachkundige Hände. Wir liefern die Grundlage aus dem Projekt, die rechtliche Einordnung sollte mit einer Anwältin oder einem Anwalt beziehungsweise einer spezialisierten Beratung erfolgen.

Häufige Fragen

Werde ich zum Hersteller, wenn ich nur mein Logo auf ein bestehendes Produkt drucken lasse?

Das Anbringen der eigenen Marke ist genau der Punkt, an dem man regelmäßig in die Herstellerrolle rücken kann — auch bei einem sonst unveränderten Katalogprodukt. Deshalb sollten Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner und Unterlagen schon beim White-Label-Projekt geregelt werden. Die verbindliche Einordnung des Einzelfalls gehört in eine rechtliche Prüfung.

Welche Unterlagen sollte ich vom Werk anfordern?

Sinnvoll sind eine vollständige Produktspezifikation, Angaben zur Fertigungsstätte, dokumentierte Freigabemuster, Prüf- und Chargenunterlagen sowie die Druckdaten der Kennzeichnung. Diese Sammlung sollte laufend gepflegt werden, damit bei jeder Nachproduktion nachvollziehbar bleibt, was gefertigt wurde.

Ersetzt dieser Beitrag eine rechtliche Prüfung?

Nein. Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick über die Themen, die bei Eigenmarken regelmäßig auftauchen, und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung deines Produkts und deiner Rolle in der Lieferkette solltest du fachkundigen Rat einholen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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